Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grundsätze der digitalen Erstellung

(1) Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist zusätzlich zur plangrafischen Darstellung digital im Landeskoordinatensystem des Landes Oberösterreich zu erstellen.

(2) Bei Bebauungsplanänderungen ist eine digitale konsolidierte Fassung zu erstellen und auf der Internetseite der Gemeinde zur Einsicht bereit zu halten.