*) Sperrverordnungen über publikumsintensive Veranstaltungsstätten
Eine Umwelterheblichkeitsprüfung und eine Umweltprüfung sind bei Erlassung und Änderung von Verordnungen nach § 16c des Raumplanungsgesetzes nicht erforderlich.
*) Fassung LGBl.Nr. 54/2009, 11/2019, 20/2024
