Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Sperrverordnungen über publikumsintensive Veranstaltungsstätten

Eine Umwelterheblichkeitsprüfung und eine Umweltprüfung sind bei Erlassung und Änderung von Verordnungen nach § 16c des Raumplanungsgesetzes nicht erforderlich.

*) Fassung LGBl.Nr. 54/2009, 11/2019, 20/2024