← Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 15.12.2005.

Heutige Fassung öffnen

(Anm.: Zu den Anlagen 1 und 2, BGBl. Nr. 281/1990)

. (1) Die geänderten Formblätter sind erstmals auf nach dem 31. Dezember 2001 endende Geschäftsjahre anzuwenden.

(2) Die Anwendung auf ein früheres Geschäftsjahr ist zulässig.