Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist,

1. soweit betroffen ist, die Bundesministerin/der Bundesminister für Finanzen,

2. soweit betroffen ist, die Bundesregierung,

3. soweit die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes betroffen sind, die Präsidentin/der Präsident des Nationalrates

betraut.