Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Fälligkeit

Das Pflegekindergeld ist monatlich im Vorhinein zu gewähren. Erstmals zu gewährendes Pflegekindergeld ist spätestens in jenem Monat nachzuzahlen, der auf den Beginn des Pflegeverhältnisses folgt.

*) Fassung LGBl.Nr. 109/2016