*) Fälligkeit
Das Pflegekindergeld ist monatlich im Vorhinein zu gewähren. Erstmals zu gewährendes Pflegekindergeld ist spätestens in jenem Monat nachzuzahlen, der auf den Beginn des Pflegeverhältnisses folgt.
*) Fassung LGBl.Nr. 109/2016
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Fälligkeit
Das Pflegekindergeld ist monatlich im Vorhinein zu gewähren. Erstmals zu gewährendes Pflegekindergeld ist spätestens in jenem Monat nachzuzahlen, der auf den Beginn des Pflegeverhältnisses folgt.
*) Fassung LGBl.Nr. 109/2016