Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Raumordnung der Heime

Gebäude und Räumlichkeiten müssen den einschlägigen baubehördlichen Bestimmungen entsprechen. Die Räume sind mit den entsprechenden Einrichtungsgegenständen zu versehen und nach den Geschlechtern zu trennen.