Raumordnung der Heime
Gebäude und Räumlichkeiten müssen den einschlägigen baubehördlichen Bestimmungen entsprechen. Die Räume sind mit den entsprechenden Einrichtungsgegenständen zu versehen und nach den Geschlechtern zu trennen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Raumordnung der Heime
Gebäude und Räumlichkeiten müssen den einschlägigen baubehördlichen Bestimmungen entsprechen. Die Räume sind mit den entsprechenden Einrichtungsgegenständen zu versehen und nach den Geschlechtern zu trennen.