Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterrichtsfälle

. Gemäß § 46 Abs. 1 Wr. KAG wird für Patientinnen und Patienten im Sinne von § 43 Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2025, die Pflegegebühr pro Pflegetag und Patientin oder Patienten im Universitätsklinikum AKH Wien einschließlich St. Anna Kinderspital Zentrum für Kinder- und Jugendheilkunde für die allgemeine Gebührenklasse in Höhe von 1.964,00 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer festgesetzt.