. (1) Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige werden gemäß § 51 Abs. 2 Wr. KAG pro Pflegetag und Patientin oder Patient für die allgemeine Gebührenklasse wie folgt festgesetzt:
1. Universitätsklinikum AKH Wien (einschließlich St. Anna Kinderspital Zentrum für Kinder- und Jugendheilkunde) 2.486,00 Euro
2. alle anderen Wiener städtischen Kliniken (ausgenommen Therapiezentrum Ybbs) und Orthopädisches Spital Speising ………………………...1.738,00 Euro
3. Hanusch-Krankenhaus ..…………2.147,00 Euro
(2) Bei Inanspruchnahme der Sonderklasse durch Patientinnen oder Patienten gemäß gelten die Bestimmungen des und der jeweils geltenden Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Sondergebührenverordnung).
