Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen), LGBl. für Wien Nr. 33/2024, außer Kraft.

(3) .26, Z 1.27, Z 1.28 und Z 1.29 sowie .28 und Z 1.29 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

(4) und Z 37 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2026 in Kraft.