Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kategorien von ablieferungspflichtigen sonstigen Medienwerken

. (1) Elektronische Datenträger, die primär Zwecken der Unterhaltung dienen und in denen keine Mitteilung von gedanklichen Inhalten () erfolgt, unterliegen nicht der Ablieferungs- und Anbietungspflicht nach . Computerspiele mit pädagogischer oder wissensvermittelnder Ausrichtung unterliegen der Ablieferungs- und Anbietungspflicht.

(2) Elektronische Datenträger, die ausschließlich Anwendungsprogramme und Betriebsprogramme enthalten, unterliegen nicht der Ablieferungs- und Anbietungspflicht.