Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mehrere Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte

. Scheinen auf einem sonstigen Medienwerk mehrere inländische Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte auf, so beziehen sich die in den und 9 angeführten Pflichten nur auf den erstgenannten inländischen Ort.