Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kontrollkosten

Die Höhe der Kosten für Betriebs- und Anwendungskontrollen wird gemäß § 25 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes je Kontrolle mit 180 Euro festgesetzt.

*) Fassung LGBl.Nr. 35/2022