Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

3. Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Übergangsbestimmung

Bis einschließlich zum 25. November 2013 dürfen Pflanzenschutzmittel überdies von unter der Verantwortung von sachkundigen beruflichen Verwendern stehenden verlässlichen Arbeitskräften verwendet werden, wenn sie von diesen im Sinn des des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2006, LGBl. Nr. 5/2007, unterrichtet worden sind.