2. Abschnitt
Ausbildung
Gleichwertige Ausbildungsnachweise
Als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach des Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012, LGBl. Nr. 56, gilt der erfolgreiche Abschluss der vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien organisierten Ausbildung zum geprüften Greenkeeper Level 3 nach GTC Golf Course Supervisor, sofern in dieser Ausbildung jedenfalls Kenntnisse in folgenden Wissensbereichen im Ausmaß von insgesamt mindestens 30 Unterrichtsstunden vermittelt werden:
a) Umweltschonender Umgang mit wichtigen Produkten auf Golfplätzen,
b) gesetzliche Rahmenbedingungen im Bereich Ökologie,
c) Untersuchung der Pflege von Golfplätzen hinsichtlich Grundwasserbelastung,
d) Einsatz von Boden- und Pflanzenhilfsstoffen,
e) Pflanzenschutzmittelrecht,
f) Pflanzenschutz im Garten- und Landschaftsbau,
g) Eigenschaften der Pflanzenschutzmittel,
h) Anwendungstechnik – Geräteausstattung,
i) Anwenderschutz,
j) Lagerfähigkeit der Pflanzenschutzmittelpräparate,
k) spezielle Pflegemaßnahmen und
l) Reinhaltung von Oberflächengewässern.
