Behörde
Behörde im Sinn dieses Gesetzes ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Behörde
Behörde im Sinn dieses Gesetzes ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.