Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkung der Bundespolizei

Die Bundespolizei hat den zuständigen Organen () über ihr Ersuchen zur Sicherung der Ausübung der Kontrollbefugnisse nach im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten.