Mitwirkung der Bundespolizei
Die Bundespolizei hat den zuständigen Organen () über ihr Ersuchen zur Sicherung der Ausübung der Kontrollbefugnisse nach im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitwirkung der Bundespolizei
Die Bundespolizei hat den zuständigen Organen () über ihr Ersuchen zur Sicherung der Ausübung der Kontrollbefugnisse nach im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten.