Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausgenommene Arten

Kein Pflanzen- oder Tierartenschutz besteht für alle Arten, die in der Liste gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) Nr 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aufscheinen.