Die von der Stammgemeinde Großpetersdorf geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Großpetersdorf weiterzuführen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die von der Stammgemeinde Großpetersdorf geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Großpetersdorf weiterzuführen.