Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Höhe des Pensionssicherungsbeitrages wird für Leistungen nach dem Landesbeamtengesetz 1985, LGBl. Nr. 48, mit 1,5 % festgesetzt.