Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgabenbefreiung

Begehren auf Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz und der damit im Zusammenhang stehende Schriftverkehr einschließlich aller Erledigungen der Entschädigungskommission sind von allen Landes- und Gemeindeabgaben befreit.