Wirksamkeitsbeginn
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1998 in Kraft. dieser Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1997 beginnen.
(2) dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 231/2021 tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.
