Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsstellung der Behindertenvertrauensperson

. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des ist auf die Behindertenvertrauensperson sinngemäß anzuwenden. Weiters sind auf die Behindertenvertrauensperson die bis 55 sinngemäß anzuwenden.