Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fristenberechnung

. Für die Berechnung und den Lauf der in diesem Bundesgesetz festgesetzten Fristen gelten die Bestimmungen der und 33 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51.