Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben der Betriebsversammlung

. Der Betriebsversammlung obliegt:

1. Behandlung von Berichten des Vertrauenspersonenausschusses und der Rechnungsprüfer;

2. Wahl des Wahlausschusses für die Wahl des Vertrauenspersonenausschusses nach Maßgabe des ;

3. Beschlußfassung über die Einhebung und Höhe einer Personalvertretungsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Personalvertretungsfonds nach Maßgabe der und 49;

4. Wahl der Rechnungsprüfer nach Maßgabe des ;

5. Enthebung der Rechnungsprüfer nach Maßgabe des ;

6. Enthebung des Vertrauenspersonenausschusses;

7. Enthebung des Wahlausschusses nach Maßgabe des ;

8. Beschlußfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Vertrauenspersonenausschusses nach Wiederaufnahme des Betriebes nach Maßgabe des .