Aufgaben der Betriebsversammlung
. Der Betriebsversammlung obliegt:
1. Behandlung von Berichten des Vertrauenspersonenausschusses und der Rechnungsprüfer;
2. Wahl des Wahlausschusses für die Wahl des Vertrauenspersonenausschusses nach Maßgabe des ;
3. Beschlußfassung über die Einhebung und Höhe einer Personalvertretungsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Personalvertretungsfonds nach Maßgabe der und 49;
4. Wahl der Rechnungsprüfer nach Maßgabe des ;
5. Enthebung der Rechnungsprüfer nach Maßgabe des ;
6. Enthebung des Vertrauenspersonenausschusses;
7. Enthebung des Wahlausschusses nach Maßgabe des ;
8. Beschlußfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Vertrauenspersonenausschusses nach Wiederaufnahme des Betriebes nach Maßgabe des .
