Artikel I
Die Pauschalentschädigung an die Kärntner Gemeinden beträgt pro Wahlberechtigten 1,15 Euro.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Pauschalentschädigung an die Kärntner Gemeinden beträgt pro Wahlberechtigten 1,15 Euro.