Ergänzende Schutzzertifikate
. Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf ergänzende Schutzzertifikate als ein in Österreich geltendes Patent im Sinne des des Schutzzertifikatsgesetzes 1996, BGBl. I Nr. 11/1997, zu behandeln.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ergänzende Schutzzertifikate
. Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf ergänzende Schutzzertifikate als ein in Österreich geltendes Patent im Sinne des des Schutzzertifikatsgesetzes 1996, BGBl. I Nr. 11/1997, zu behandeln.