Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut

1. hinsichtlich des und des die Bundesregierung und der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, je nach ihrem Wirkungsbereich;

(Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 126/2013)

3. hinsichtlich des und 3 alle Bundesminister;

(Anm.: Z 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 126/2013)

5. hinsichtlich des der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;

6. hinsichtlich des der Bundesminister für Justiz;

7. hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.