Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Auf die Eignungsprüfung gemäß sind die bis 10 und 12 bis 15 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Zulassung zur Prüfung zu erfolgen hat, wenn die im und und b sowie vorgesehenen Erfordernisse für die Eintragung in die Liste der Patentanwälte erfüllt sind.