Dieses Abkommen tritt am 15. Juni 1957 in Kraft. Es kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Abkommen tritt am 15. Juni 1957 in Kraft. Es kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.