Funktionsuntüchtige Datenträger
. In den Fällen des § 3 Abs. 10 Passgesetz 1992 ist das neue Reisedokument mit den der Behörde aufliegenden Daten zur Person auszustellen. § 15 Abs. 2 Passgesetz 1992 bleibt unberührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Funktionsuntüchtige Datenträger
. In den Fällen des § 3 Abs. 10 Passgesetz 1992 ist das neue Reisedokument mit den der Behörde aufliegenden Daten zur Person auszustellen. § 15 Abs. 2 Passgesetz 1992 bleibt unberührt.