Der Kooperationsrat kann weitere Ausschüsse oder Gremien einsetzen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen, und legt ihre Zusammensetzung, ihre Aufgaben und ihre Arbeits-weise fest.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Kooperationsrat kann weitere Ausschüsse oder Gremien einsetzen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen, und legt ihre Zusammensetzung, ihre Aufgaben und ihre Arbeits-weise fest.