Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits wird eine Partnerschaft gegründet. Ziel dieser Partnerschaft ist es,

- die Unabhängigkeit und die Souveränität der Republik Tadschikistan zu unterstützen;

- die Anstrengungen der Republik Tadschikistan zur Festigung seiner Demokratie und zur Entwicklung seiner Wirtschaft und seiner sozialen Infrastruktur sowie zur Vollendung des Übergangs zur Marktwirtschaft zu unterstützen;

- einen geeigneten Rahmen für den politischen Dialog zwischen den Vertragsparteien zu schaffen, der die Entwicklung enger politischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ermöglicht;

- Handel und Investitionen, insbesondere in den Sektoren Energie und Wasser, sowie aus-gewogene Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien zu fördern, um ihre nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen;

- eine Grundlage für die Zusammenarbeit in den Bereichen Rechtsetzung, Wirtschaft, Soziales, Finanzen, Bürgergesellschaft, Wissenschaft, Technologie und Kultur zu schaffen.