Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 79/2025

Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 treten

a) in anstelle des Betrages „1 Euro“ der Betrag „90 Cent“, anstelle des Betrages „2,70 Euro“ der Betrag „2,50 Euro“, anstelle des Betrages „5,50 Euro“ der Betrag „5,20 Euro“ und anstelle des Betrages „15,30 Euro“ der Betrag „14,50 Euro“ sowie

b) in anstelle des Betrages „1.043 Euro“ der Betrag „988,60 Euro“.

*) Fassung LGBl.Nr. 48/2019, 79/2025