Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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[Handelsnamen]

Der Handelsname wird in allen Verbandsländern, ohne Verpflichtung zur Hinterlegung oder Eintragung, geschützt, gleichgültig ob er einen Bestandteil einer Fabrik- oder Handelsmarke bildet oder nicht.