Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

. Die Verordnung ist auf alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Rinder, Schafe, Ziegen oder in Gattern gehaltene Wildwiederkäuer (Farmwild gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004) halten, anzuwenden.