. Sequenzprotokolle, die einen gesonderten Teil der Beschreibung der Übersetzung darstellen, sind mit nicht mehr als 400 Seiten zu berechnen.
Beachte: Tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente außer Kraft (vgl. ).
