Schriftengebühren
. Die vom Patentamt ausgefertigten Patent- und Gebrauchsmusterurkunden sind schriftengebührenfrei. Im Übrigen bleiben die Vorschriften über Schriftengebühren unberührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schriftengebühren
. Die vom Patentamt ausgefertigten Patent- und Gebrauchsmusterurkunden sind schriftengebührenfrei. Im Übrigen bleiben die Vorschriften über Schriftengebühren unberührt.