Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Öffentliche Einsichtnahme

Die im genannten Studienpläne liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Abteilung Bildung des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten auf.