Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ozon-Warnwerte

§ 6. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor akuten hohen Ozonbelastungen werden in der Anlage 1 die Werte für die Immissionskonzentration von Ozon für die Informationsschwelle und die Alarmschwelle festgelegt.