Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Automationsunterstützter Datenverkehr

. Die Gesundheit Österreich GmbH ist ermächtigt, im oder für den automationsunterstützten Datenverkehr Daten gemäß zu sammeln und diese zu übermitteln an

1. die/den für das Gesundheitswesen zuständige/n Bundesministerin/Bundesminister,

2. die Europäische Kommission,

3. zuständige Behörden anderer Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und

4. die Stiftung Eurotransplant International.