5. Abschnitt
Rückverfolgbarkeit, Organvigilanz, Berichtswesen
Rückverfolgbarkeit
. Alle an der Transplantationskette Beteiligten haben sicherzustellen, dass jede Bereitstellung und jede Transplantation eines Organs lückenlos nachvollziehbar ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
5. Abschnitt
Rückverfolgbarkeit, Organvigilanz, Berichtswesen
Rückverfolgbarkeit
. Alle an der Transplantationskette Beteiligten haben sicherzustellen, dass jede Bereitstellung und jede Transplantation eines Organs lückenlos nachvollziehbar ist.