1. Abschnitt
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Gegenstand
. Dieses Bundesgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen menschliche Organe zu Transplantationszwecken entnommen und verwendet werden dürfen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Gegenstand
. Dieses Bundesgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen menschliche Organe zu Transplantationszwecken entnommen und verwendet werden dürfen.