V. Allgemeine Bestimmungen.
. Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens ergeben sollten, sind im diplomatischen Wege zu bereinigen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
V. Allgemeine Bestimmungen.
. Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens ergeben sollten, sind im diplomatischen Wege zu bereinigen.