Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berichte

. (Anm.: Abs. 1 bis 3 aufgehoben durch Art. 2 Z 21, BGBl. I Nr. 150/2021)

(4) Die Ökostromabwicklungsstelle hat dem Energiebeirat jährlich umfassend über ihre Tätigkeit zu berichten.