Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Abwicklung der Investitionszuschüsse

Beirat

. Die Beratung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bei der Erstellung der Richtlinien gemäß sowie bei der Entscheidung zur Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß bis sowie , die je Förderempfänger insgesamt 100.000 Euro überschreiten, obliegt dem Energiebeirat ().