Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Rothleiten (Adriach), LGBl. Nr. 42/1985, über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Frohnleiten LGBl. Nr. 47/1980 und über die Erweiterung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Frohnleiten sowie über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Laufnitzdorf, LGBl. Nr. 84/1995, außer Kraft.