Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die in der Anlage, welche einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellten Teile der Stadtgemeinde Bruck a.d. Mur werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.