Alle Rechtstexte

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 75/1982

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der Anlage, welche einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellten Teile der Stadtgemeinde Bruck a.d. Mur werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Anlage

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.