Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Mitgliedschaft in der Ortsbildpflegekommission ist ein Ehrenamt; für die im Rahmen der Ortsbildpflegekommission geleistete Arbeit gebührt den Mitgliedern daher keine Vergütung.