Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur betraut. Die Zuständigkeit anderer Bundesminister zur Vollziehung der im genannten Vorschriften bleibt unberührt.